Belgien hat kein eigenes nationales KI-Gesetz — es gilt die unmittelbar anwendbare EU-KI-Verordnung. Was das für belgische Unternehmen und für grenzüberschreitend tätige Firmen bedeutet.

dgm ist ein unabhängiger osFoundry-Integrationspartner — nicht verbunden mit dem Hersteller von osFoundry, und dgm hat bisher noch keine abgeschlossenen Kundenintegrationen.

Anders als manche erwarten, hat Belgien kein eigenes nationales KI-Gesetz. Maßgeblich ist die unmittelbar anwendbare EU-KI-Verordnung. Wer „KI-Governance in Belgien“ mit „einem belgischen KI-Gesetz“ gleichsetzt, liegt falsch — und dieser Unterschied ist für die Praxis wichtig.

Belgiens Weg: direkt geltende EU-Verordnung statt nationales Gesetz

In Belgien gilt kein nationales „belgisches KI-Gesetz“: Maßgeblich ist die unmittelbar anwendbare EU-KI-Verordnung (Verordnung (EU) 2024/1689, „AI Act“). Sie greift gestaffelt — verbotene Praktiken und KI-Kompetenz seit dem 2. Februar 2025, Pflichten für KI-Modelle mit allgemeinem Verwendungszweck (GPAI) und Governance seit dem 2. August 2025, und die Anforderungen an Hochrisiko-Systeme nach Anhang III formell ab dem 2. August 2026. (Eine im Mai 2026 vorläufig vereinbarte Verschiebung dieser Hochrisiko-Frist über das „Digital-Omnibus“-Paket war Stand Mitte 2026 noch nicht förmlich verabschiedet, weshalb der Termin 2. August 2026 formal weiter gilt — bitte den aktuellen Stand prüfen.) Die zuständige nationale Marktüberwachungsbehörde wird in Belgien noch benannt; politisch vorgesehen sind das BIPT/IBPT als Marktüberwachungsbehörde und das FÖD Wirtschaft / SPF Economie zur Koordinierung. Für die meisten Unternehmen binden in der Praxis weiterhin die DSGVO und die bestehenden Sektorregeln.

Was das für Ihr Unternehmen bedeutet

FrageAntwort für Belgien
Gibt es ein belgisches KI-Gesetz?Nein — es gilt die EU-KI-Verordnung (Verordnung (EU) 2024/1689) direkt
Wer überwacht?voraussichtlich BIPT/IBPT als Marktüberwachungsbehörde; FÖD Wirtschaft koordiniert (Benennung 2026 noch in Finalisierung)
Wer überwacht Datenschutz?die belgische Datenschutzbehörde (DSB/GBA/APD) für die DSGVO-Seite
Wichtige Frist 2026Hochrisiko-Systeme (Anhang III) formell ab 2. August 2026 (mögliche Verschiebung prüfen)

Praktische Governance ist sinnvoll — unabhängig vom genauen Datum

Da die Hochrisiko-Frist und die belgische Behördenbenennung noch im Fluss sind, ist es klug, Governance um Praktiken aufzubauen, die in jedem Fall gelten: ein KI-System-Inventar führen, Anwendungsfälle nach Risiko einordnen, Tests und Entscheidungen dokumentieren, einen Menschen in der Schleife halten und die DSGVO-Pflichten erfüllen. So sind Sie für die EU-KI-Verordnung und für Kundenerwartungen gerüstet, ohne auf jede Gesetzesänderung warten zu müssen.

Wie dgm unterstützen kann

dgm ist ein unabhängiger Integrationspartner und hilft belgischen Unternehmen bei der Einführung von osFoundry — von der Auswahl des ersten sinnvollen Anwendungsfalls über die konkrete Umsetzung bis zur Anbindung an Ihre bestehenden Systeme. dgm kann belgischen Unternehmen helfen, eine praktische KI-Governance aufzubauen — Inventar, Risikoeinordnung, Dokumentation —, die zur EU-KI-Verordnung passt. dgm ist nicht mit dem Hersteller von osFoundry verbunden und hat bisher noch keine abgeschlossenen Kundenintegrationen — beschrieben werden daher angebotene Leistungen, keine vergangenen Ergebnisse. Wenn Sie ein realistisches Einstiegsprojekt abstecken möchten, unterstützt dgm Sie bei der Planung.

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