Belgien hat kein eigenes nationales KI-Gesetz — es gilt die unmittelbar anwendbare EU-KI-Verordnung. Was das für belgische Unternehmen und für grenzüberschreitend tätige Firmen bedeutet.
dgm ist ein unabhängiger osFoundry-Integrationspartner — nicht verbunden mit dem Hersteller von osFoundry, und dgm hat bisher noch keine abgeschlossenen Kundenintegrationen.
Anders als manche erwarten, hat Belgien kein eigenes nationales KI-Gesetz. Maßgeblich ist die unmittelbar anwendbare EU-KI-Verordnung. Wer „KI-Governance in Belgien“ mit „einem belgischen KI-Gesetz“ gleichsetzt, liegt falsch — und dieser Unterschied ist für die Praxis wichtig.
Belgiens Weg: direkt geltende EU-Verordnung statt nationales Gesetz
In Belgien gilt kein nationales „belgisches KI-Gesetz“: Maßgeblich ist die unmittelbar anwendbare EU-KI-Verordnung (Verordnung (EU) 2024/1689, „AI Act“). Sie greift gestaffelt — verbotene Praktiken und KI-Kompetenz seit dem 2. Februar 2025, Pflichten für KI-Modelle mit allgemeinem Verwendungszweck (GPAI) und Governance seit dem 2. August 2025, und die Anforderungen an Hochrisiko-Systeme nach Anhang III formell ab dem 2. August 2026. (Eine im Mai 2026 vorläufig vereinbarte Verschiebung dieser Hochrisiko-Frist über das „Digital-Omnibus“-Paket war Stand Mitte 2026 noch nicht förmlich verabschiedet, weshalb der Termin 2. August 2026 formal weiter gilt — bitte den aktuellen Stand prüfen.) Die zuständige nationale Marktüberwachungsbehörde wird in Belgien noch benannt; politisch vorgesehen sind das BIPT/IBPT als Marktüberwachungsbehörde und das FÖD Wirtschaft / SPF Economie zur Koordinierung. Für die meisten Unternehmen binden in der Praxis weiterhin die DSGVO und die bestehenden Sektorregeln.
Was das für Ihr Unternehmen bedeutet
| Frage | Antwort für Belgien |
|---|---|
| Gibt es ein belgisches KI-Gesetz? | Nein — es gilt die EU-KI-Verordnung (Verordnung (EU) 2024/1689) direkt |
| Wer überwacht? | voraussichtlich BIPT/IBPT als Marktüberwachungsbehörde; FÖD Wirtschaft koordiniert (Benennung 2026 noch in Finalisierung) |
| Wer überwacht Datenschutz? | die belgische Datenschutzbehörde (DSB/GBA/APD) für die DSGVO-Seite |
| Wichtige Frist 2026 | Hochrisiko-Systeme (Anhang III) formell ab 2. August 2026 (mögliche Verschiebung prüfen) |
Praktische Governance ist sinnvoll — unabhängig vom genauen Datum
Da die Hochrisiko-Frist und die belgische Behördenbenennung noch im Fluss sind, ist es klug, Governance um Praktiken aufzubauen, die in jedem Fall gelten: ein KI-System-Inventar führen, Anwendungsfälle nach Risiko einordnen, Tests und Entscheidungen dokumentieren, einen Menschen in der Schleife halten und die DSGVO-Pflichten erfüllen. So sind Sie für die EU-KI-Verordnung und für Kundenerwartungen gerüstet, ohne auf jede Gesetzesänderung warten zu müssen.
Wie dgm unterstützen kann
dgm ist ein unabhängiger Integrationspartner und hilft belgischen Unternehmen bei der Einführung von osFoundry — von der Auswahl des ersten sinnvollen Anwendungsfalls über die konkrete Umsetzung bis zur Anbindung an Ihre bestehenden Systeme. dgm kann belgischen Unternehmen helfen, eine praktische KI-Governance aufzubauen — Inventar, Risikoeinordnung, Dokumentation —, die zur EU-KI-Verordnung passt. dgm ist nicht mit dem Hersteller von osFoundry verbunden und hat bisher noch keine abgeschlossenen Kundenintegrationen — beschrieben werden daher angebotene Leistungen, keine vergangenen Ergebnisse. Wenn Sie ein realistisches Einstiegsprojekt abstecken möchten, unterstützt dgm Sie bei der Planung.